22.06.2023

Welche Förderungen für Elektroautos und Plug-In-Hybride gibt es in Österreich 2024?

Elektromobilität
Ratgeber
Die Elektroauto-Förderung in Österreich beträgt im Jahr 2024 5.000 Euro für Privatpersonen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Welche das sind, wer gefördert wird und was man dabei beachten muss, erfahrt ihr in unserem Artikel zur Elektroauto-Förderung in Österreich 2024.
Autor: Patrick Aulehla | Bilder: Ford
Ford Explorer Elektro

Bei der Förderung von Elektroautos und Plug-In-Hybriden in Österreich 2024 wird zwischen Privatpersonen, Betrieben und Gemeinden unterschieden. In diesem Artikel widmen wir uns den Förderungen für Privatpersonen. Betriebe erhalten seit 2023 keine Förderungen für den Ankauf von Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeugen mehr. Ladeinfrastruktur für Betriebe wird weiterhin gefördert.

Privatpersonen erhalten in Österreich Förderungen für die Anschaffung von Elektroautos, Plug-In-Hybriden, Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern. Ebenfalls gefördert wird die Ladeinfrastruktur.

Die Höhe der jeweiligen Förderungen könnt ihr der folgenden Auflistung entnehmen. Achtung: Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen (z.B. die Verwendung von Öko-Strom) erfüllt werden. Die Förderung läuft bis zum Jahresende bzw. solange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Das kann auch früher als zum Jahresende sein. Daher gilt: Lieber früher als zu spät beantragen.

Förderungen Elektroauto für Private in Österreich 2024

  • Elektroauto mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle: € 5.000
  • Plug-In-Hybride und Range Extender E-Autos mit min. 60 km Reichweite: € 2.500
  • E-Moped (L1e): € 800
  • E-Leichtmotorrad (Klasse L3e ≤ 11 kW): € 1.200
  • E-Motorrad (Klasse L3e > 11 kW): € 1.900
  • E-Leichtfahrzeug (Klasse L2e, L5e, L6e, L7e): € 1.300
  • E-Transportrad (Ladegewicht > 80 kg): € 1.300
  • E-Faltrad (ÖV-Netzkarte als Selbstnachweis): € 600 + Fahrrad-Service bzw. 3 Jahre Garantie

Förderungen E-Ladeinfrastruktur in Österreich 2024

  • Intelligentes Ladekabel: € 600
  • Wallbox (Ladestation für Zuhause) für Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser: € 600
  • Kommunikationsfähige Wallbox für Mehrparteienhäuser als Einzelanlage: € 900
  • kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage: € 1.800

Voraussetzung für E-Mobilitätsförderung in Österreich 2024:

Für die Fahrzeug-Förderung:

  • Gilt nur für Neuwagen, Tageszulassungen oder Vorführwagen. Erstzulassung darf bei Antragstellung jedenfalls nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Detailfragen beantworten euch eure Autohändler der Tullner Automeile.
  • Das Rechnungsdatum bzw. der Fahrzeugkauf (auch bei Leasing) darf bei Antragstellung nicht länger als 9 Monate zurückliegen
  • Maximaler Brutto-Listenpreis (ohne Sonderausstattungen): € 60.000
  • Mindestreichweite des Fahrzeugs muss nach WLTP 60 Kilometer betragen (auch bei Plug-In-Hybriden)
  • Mindestbetriebsdauer: 4 Jahre ab Auszahlung (auch bei Leasingfahrzeugen). Bei Unfällen mit Totalschäden ist das der Förderstelle zu melden.
  • Für die Ladung zuhause darf nur Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern zum Einsatz kommen (Nachweis erforderlich).

Für die Ladeinfrastruktur-Förderung:

  • Ein kommunikationsfähiges Ladekabel bzw. eine kommunikationsfähige Wallbox ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig.
  • Die Installation muss von einem konzessionierten Fachmann durchgeführt und bei Leistungen ab 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss den Kommunikationsstandard OCPP oder Modbus erfüllen

Ausführliche Informationen findet ihr hier: